Wir sind als Elektroinstallationsbetrieb spezialisiert auf E-Checks bzw. Elektrobefunde aller Art und Größe. Ob Privathaushalt, Ordinationen, Büro- und Industrieanlagen. Die Vorgangsweise bei der Überprüfung einer elektrischen Anlage erfolgt immer nach Absprache mit dem Kunden, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf der Überprüfung für den Kunden zu Gewährleisten (Produktionsbedingte und erforderliche Stromabschaltungen werden auch zu späterer oder früherer Stunde in Absprache mit Ihnen durchgeführt).
Der Elektrobefund ist dem Anlagenbuch, das bei der Errichtung bzw. Erstprüfung der Anlage erstellt wurde, beizulegen.
Prüfpflichten
Zur Gewährleistung des sicheren Zustands sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel Prüfungen zu unterziehen.
Elektrische Anlagen sind nach ihrer Errichtung, Instandsetzung und nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen zu prüfen, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderung oder Instandsetzung.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu überprüfen. Prüfintervalle sind festgelegt für alle elektrische Anlagen und weiters für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Elektrogeräte) der Schutzklasse I, sofern diese Betriebsmittel in Arbeitsstätten verwendet werden, die mit Steckdosen ausgerüstet sind, die über keinen Zusatzschutz (Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von max. 0,03 A) abgesichert sind. Dieser Fehlerschutzschalter muss ein fester Bestandteil der Anlage sein, FI-Adapter, die an die Steckdose angeschlossen werden, sind kein zulässiger Ersatz für den Zusatzschutz!
Die Gefahrenbeurteilung kann ergeben, dass für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wiederkehrende Prüfungen erforderlich sind, obwohl die ESV 2012 für diese Betriebsmittel keine Prüfintervalle vorgibt, z. B. aufgrund von Herstellerangaben (in Betriebsanleitungen), oder durch erschwerte Betriebsbedingungen (raue Umgebung, Dauerbetrieb, mechanische Beanspruchung, Witterungseinflüsse). In diesem Fall haben ArbeitgeberInnen entsprechende Prüfintervalle festzulegen. Zur Bestimmung der Länge der Prüfintervalle können die Festlegungen in Tabelle 1B der BGV A3 der Deutschen Berufsgenossenschaften herangezogen werden. Wenn diese beachtet werden, kann davon ausgegangen werden, dass der sichere Zustand der Betriebsmittel gewährleistet bleibt.
Die Zeitabstände von wiederkehrenden Prüfungen betragen grundsätzlich fünf Jahre. Davon abweichend betragen die Mindestprüfintervalle
- 1. zehn Jahre in Bereichen, in denen die Anlagen und die Betriebsmittel nur sehr geringen Belastungen ausgesetzt sind, wie z. B. in Büros oder in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben, in denen keine außergewöhnliche Beanspruchung gegeben ist,
- 2. drei Jahre in Bereichen mit Explosionsgefahr,
- 3. ein Jahr auf Baustellen, in Bereichen mit Explosionsgefahr und zusätzlich zumindest einer außergewöhnlichen Beanspruchung, und in Bereichen der obertägigen Förderung von mineralischen Rohstoffen,
- 4. sechs Monate bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau.
Beim Vorliegen einer oder mehrerer außergewöhnlicher Beanspruchungen schreibt die
zuständige Behörde (z. B. Gewerbebehörde) kürzere Prüffristen (meistens ein bis drei Jahre) vor; sollte dies der Fall sein, findet sich der entsprechende Auflagenpunkt im
Genehmigungsbescheid.
Außergewöhnliche Beanspruchungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind
- • Feuchtigkeit und Nässe,
- • Temperaturen unter -20°C oder über +40°C,
- • korrosive Stoffe,
- • zusätzliche Witterungseinflüsse,
- • Staub durch Arbeitsvorgänge.
Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden, die Kenntnisse durch Prüfung vergleichbarer Anlagen und Betriebsmittel haben.
Die Prüfungen sind nach den Regeln der Technik durchzuführen.
Die ESV legt Mindestangaben fest, die im Prüfbefund enthalten sein müssen.
Beträgt das Prüfintervall mehr als drei Jahre, ist der Befund über die letzte Prüfung, in allen anderen Fällen sind die Befunde über die letzten beiden Prüfungen von Anlagen in der Arbeitsstätte bzw. von Elektrogeräten an deren Einsatzort aufzubewahren. Alternativ zu letzterer Bestimmung können Elektrogeräte mit Plaketten versehen werden, die das Datum der nächsten fälligen Prüfung tragen.
Ebenfalls prüfpflichtig sind Blitzschutzanlagen.
Insbesonders werden bei elektrischen Anlagen im Rahmen des E-Checks folgende Schwerpunkte beachtet:
- • Überprüfung nach ÖVEÖNORM E 8001,
- • Verteilerkasten,
- • Sicherungen, FI-Schutzschalter
- • Stecker, Steckdosen, nachträglich angebrachte Steckdosenverteiler,
- • Kabel- und Leitungsdimensionierungen
- • Schutzmaßnahme bei Anschluss von Heizsystemen
- • Überspannungsschutz und Blitzstromableiter
- • etc.
Mit der Erstellung dieses E-Checks werden mögliche Schwachstellen und Fehler erkannt und behoben. Gegenüber Versicherungen und Behörden kann der ordnungsgemäße Zustand der Elektroanlage belegt werden.
Sie sollten Ihre Elektroanlage je nach Anlagentyp regelmäßig einer wiederkehrenden Prüfung unterziehen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Anlage trotz Alterung und Abnutzung noch immer sicher und zuverlässig ist!
Regelmäßiger E-Check für mehr Sicherheit
Regelmäßige Elektrobefunde schützen frühzeitig vor Schäden. Wenn die Elektrik funktioniert, heißt dies nicht, dass keine Mängel vorhanden sind, die früher oder später zu Kurzschlüssen und gefährlichen Kabelbränden führen können. Ausfälle treten meist unvorbereitet und in den unpassendsten Momenten auf. Machen Sie mit SeyTech den E-Check und gehen Sie mit uns auf Nummer sicher! Unsere erfahrenen Elektriker prüfen Ihre Elektroinstallationen und stellen Elektrobefunde aus. Sollten Mängel zum Vorschein kommen, weisen wir darauf hin diese zu beheben. Gerne übernimmt unser Team auch für Sie die professionelle Mängelbehebung. Freuen Sie sich über eine betriebssichere und sicherheitstechnisch sichere Anlage.
Blitzschutzsysteme sind sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz von Gebäuden und der darin befindlichen Personen. Sie dienen dem vorbeugenden Brandschutz und erhöhen die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, Blitzschutzsysteme regelmäßig zu prüfen, um deren Wirksamkeit bzw. die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen festzustellen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Anbot für eine Blitzschutzüberprüfung
Äußerer Blitzschutz
Dazu gehören Auffangeinrichtungen und Ableitungen, die den Blitzstrom zur Erdungsanlage weiterleiten. Fangeinrichtungen sind wie ein grobmaschiger Faradayscher Käfig aus metallischen Leitungen anzuordnen. Regenrinnen, Schneefanggitter, größere Metallteile usw. sind in die Fangleitung mit einzubeziehen. Die Ableitungen verbinden die Fangeinrichtungen des Daches mit der Erdungsanlage. Die erforderliche Anzahl der Ableitungen richtet sich nach der Größe Ihres Hauses und müssen den Vorschriften entsprechend angeordnet sein.
Innerer Blitzschutz
Dazu gehören der Blitzschutz-Potentialausgleich zur leitenden Verbindung der metallenen Komponenten im Gebäude mit der Erdungsanlage sowie zum direkten oder indirekten (mittels Überspannungs-Schutzgeräten) Anschluss aller in das Gebäude eintretenden Versorgungsleitungen an die Erdungsanlage und die Einhaltungen von Trennungsabständen zwischen den zu schützenden metallenen Komponenten im Gebäude und der Fang- und Ableitungseinrichtung zur Vermeidung von Funkenüberschlägen infolge magnetisch induzierter Spannungen.
Überspannungsableiter
Überspannungsableiter bieten Schutz vor gefährlichen Überspannungen durch einen kontrollierten Kurzschluss und sind bei äußeren Blitzschutzanlagen vorgeschrieben!
Der Überspannungsableiter hat die Aufgabe an spannungsführenden Leitungen auftretende Blitzteilströme abzuleiten. Die Erdungsanlage wird durch eine Potentialausgleichsschiene mit den metallischen Gebäudeinstallationen verbunden. Dadurch werden bei einem Blitzschlag Spannungsunterschiede mit möglichen Überschlägen verhindert.
Wir übernehmen für Sie die Blitzschutzüberprüfung sowie Befunderstellung für Behörden. Denn nur durch eine regelmäßige und ordnungsgemäße Überprüfung ist die Funktion gewährleistet.
Wir freuen uns auf Ihre
Kontaktaufnahme.
Ein E-Check ist die Überprüfung einer Elektroanlage nach den anzwendenden Normen und Vorschriften. Das Ergebnis der Überprüfung mit Besichtigung, Messung und Beurteilung wird in einen Bericht, dem Prüfprotokoll, zusammengefasst.
Regelmäßige Elektrobefunde schützen frühzeitig vor Schäden.
Elektrobefunde sind oftmals Pflicht – Machen auch Sie den E-Check
Ein Elektrobefund ist für Neuvermietungen in Mehrfamilienhäusern Pflicht. Als Vermieter müssen Sie Ihre elektrotechnischen Anlagen vor der Übergabe an den Mieter auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards prüfen lassen. Auch für Gewerbe und Unternehmen besteht die Überprüfungspflicht nach §82bGew.O „Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen“ Mit dem E-Check gehen Sie auf Nummer sicher, denn im Falle eines Schadensfalles haben Sie mit dem Elektrobefund die Sicherheit Ihrer Elektroinstallationen dokumentiert.
Lassen Sie sich von unserem Team in Gerasdorf umfassend zum Thema Elektrobefund beraten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum E-Check sowie zu unseren weiteren Leistungen. Setzen Sie sich per Kontaktformular unverbindlich mit uns in Verbindung.
Nähere Informationen zum Thema Elektrobefunde haben wir auf dieser Seite zum Download für Sie bereitgestellt.
Infoblätter und Prüfprotokolle für elektronische Anlagen.
Nähere Informationen zum Thema Elektrobefunde haben wir auf dieser Seite zum Download für Sie bereitgestellt.
• Prüfung von gewerbl. Betriebsanlagen, alle 2 Jahre Pflicht
Erstprüfung: Bei Fertigstellung einer neu errichteten elektrischen Anlage.
Wiederkehrende Prüfung: Allgemeiner Prüfungsintervall für elektrische Anlagen ist 5 Jahre, je nach Beanspruchung kann dieser Intervall auch länger oder kürzer sein.
Außerordentliche Prüfung: Bei wesentlichen Erweiterungen oder Änderungen in der Anlage sowie wenn die überprüfende Firma ihre Elektrische Anlage noch nicht überprüft hat und kein Anlagenbuch vorhanden ist.
Sie wollen mehr Informationen zu einem E-Check? Fragen Sie uns!